Umweltprüfung, Siedlungs- statt Industriegebiet, überdimensionierter Flächenfraß: Aktionsbündnis „Lebenswertes Rahden e.V.“ nimmt Stellung zum Entwurf des Regionalplanentwurfes

Am 31. März 2021 endet die Frist für Einwendungen zum Entwurf für einen neuen Regionalplan OWL. Wo sollen Industrieansiedlungen erlaubt werden oder Wohn- und Straßenbebauung möglich sein? Der aktuell diskutierte Regionalplan OWL soll dies für die nächsten 15 Jahre vorgeben. „Als Aktionsbündnis lebenswertes Rahden e.V. setzen wir uns für den Schutz der Gesundheit und der Umwelt sowie die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in Rahden und Umgebung ein. Daher haben wir eine Stellungnahme eingereicht. Der Plan wird die Grundlage für konkrete Entscheidungen in den Kommunen, daher gilt es sich jetzt zu positionieren“, erläutert die Vorsitzende Marion Spreen.

Das Aktionsbündnis fordert u.a. für alle Wohnhäuser im  Areal „An der Bahn“ in Rahden eine Klassifizierung als  „Allgemeines Siedlungsgebiet“ (ASB) statt eines „Gewerbe- und Industriegebietes (GIB). Auch solle es eine Umbenennung der Frei- und Agrarfläche im Siedlungsgebiet Stellerloh in ein „Allgemeines Siedlungsgebiet“ im zukünftigen Regionalplan geben.

Weiter fordert das Aktionsbündnis eine grundsätzliche Umweltprüfung: „Aufgrund der Erweiterung von emittierenden Betrieben in Rahden ist eine Umweltprüfung zum Schutz der Menschen und der Umwelt dringend erforderlich, wie es das Raumordnungsgesetz ausdrücklich vorsieht“, mahnt Spreen.

Kritisch wird auch der zunehmende „Flächenfraß“ gesehen: „Die geplanten Erweiterungen von Siedlungs-bzw. Gewerbegebieten von insgesamt 130,6 ha für eine kleine Stadt wie Rahden sehen wir kritisch und als überdimensioniert an“, sagt Marion Spreen: „Die Frage ist doch, in welcher Stadt wollen wir in den kommenden Jahren leben. Jetzt werden die dafür entscheidenden Stellschrauben festgelegt“.

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  1. GIB „An der Bahn“

Das Gebiet südlich der Firma Meierguss und nördlich der Langen Reihe ist im Flächennutzungsplan der Stadt Rahden als Wohngebiet ausgewiesen. Im neuen Regionalplan-Entwurf wird dieses Wohngebiet als Gewerbe-und Industriegebiet (GIB) gekennzeichnet. Die dortigen Wohnhäuser und die gesamte Straße (Lange Reihe) gehören zu einem über 50 Jahre alten Siedlungsgebiet. Die Bewohner dieser Häuser bedürfen eines besonderen Schutzes, da sie direkt an die Firma Heinrich Meier Eisengießerei GmbH&Co.KG grenzen. Die Firma Heinrich Meier Eisengießerei GmbH&Co.KG – ein stark emittierender Betrieb mitten in Wohngebieten – hat im Jahr 2020 angekündigt, eine Erweiterung der Produktionskapazität und eine 3. Schicht zu beantragen. Bei einer Produktionserweiterung würde auch in der Nachtzeit der Ofen betrieben und es gäbe höhere Lärm- und Vibrationswerte. Die Bewohner wären somit direkt vom Lärm, Schmutz und den Vibrationen betroffen. Wenn dieses Wohngebiet als GIB-Gebiet ausgewiesen wird, wäre eine spätere Umwandlung in Gewerbegebiet eher möglich, als wenn es ein ASB wäre, aus dem so schnell kein emittierendes Gewerbe entwickelt werden kann.

Unsere Forderung: Umbenennung des genannten GIB Gebiets in „Allgemeines Siedlungsgebiet“ (ASB)

  1. Umbenennung des Freiraum- und Agrarbereichs Stellerloh in ASB

Das Gebiet Stellerloh ist im Regionalplan-Entwurf als Frei- und Agrarfläche dargestellt. Die Häuser mit den Hausnummern Stellerloh 3-Stellerloh 101 und das östlich angrenzende Wohngebiet (bis zur Straße Mühlenweg) sind stark besiedelt. Im näheren Umkreis befindet sich kein Gewerbegebiet und auch kein landwirtschaftlicher aktiver Betrieb. Daher ist unklar, warum dieses Siedlungsgebiet im zukünftigen Regionalplan weiterhin als Frei- und Agrarfläche dargestellt wird. Es handelt sich um ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern. Im Regionalplan-Entwurf OWL ist zu den Allgemeinen Siedlungsbereichen zu lesen, dass „für die Siedlungsfunktionen Wohnen und Daseinsvorsorge im Wesentlichen die ASB als Vorranggebiete festgelegt wird, soweit die Flächengröße für entsprechende raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Regelfall 10 ha überschreitet.

Unsere Forderung: Umbenennung der Frei- und Agrarfläche (Siedlungsgebiet: Stellerloh) in Allgemeines Siedlungsgebiet (ABS) im zukünftigen Regionalplan.

  1. Flächenverbrauch in Rahden durch ASB und GIB

Die geplanten Erweiterungen von Siedlungs-bzw. Gewerbegebieten von insgesamt 130,6 ha für eine kleine Stadt wie Rahden sehen wir kritisch und als überdimensioniert an. Der im Textteil ermittelte Bedarf für den ASB (allgemeiner Siedlungsbereich) als Wohnbauflächen von 12ha und für Wirtschaftsflächen von ca. 24ha wird hier um mehr als das Dreifache übertroffen. Ein weiteres neues Gewerbegebiet an der Osnabrücker Straße lehnen wir grundsätzlich ab. Ein zusätzliches Gewerbegebiet an dieser Stelle würde neben den enormen Kosten für eine komplette neue Infrastruktur, eine weitere Zerstückelung der Landschaft und eine weitere Belastung der umliegenden Bebauung bedeuten. Es fehlt in diesem Zusammenhang eine Analyse der tatsächlichen Bedarfe auch unter den Gesichtspunkt der durch die Corona-Pandemie geänderten Arbeitsbedingungen durch Home-Office usw., die keine neuen Gewerbegebiete erforderlich machen, sondern vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Erholung und somit der Lebensqualität der Bürger*innen absoluten Vorrang einräumen sollten.

Unsere Forderung: Prüfung des tatsächlichen Bedarfs und der tatsächlichen Bedürfnisse der erwerbstätigen Bevölkerung, die entsprechend der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung auch in Rahden wohl eher abnehmen als zunehmen wird.

  1. Umweltprüfung

Da im Regionalplan-Entwurf neue Gewerbe- und Industriegebiete mit z.T. emittierenden Betrieben ausgewiesen werden und Produktionserweiterungen der emittierenden Betriebe geplant sind, ist eine Umweltprüfung lt. § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz erforderlich. Eine Umweltprüfung ist laut Kenntnisstand des Aktionsbündnisses lebenswertes Rahden, in den letzten Jahrzehnten nicht durchgeführt worden. Paragraph 8 des Raumordnungsgesetzes besagt u.a.: „(…) Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen – einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt – Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten.

Unsere Forderung: Aufgrund der Erweiterung von emittierenden Betrieben in Rahden ist eine Umweltprüfung zum Schutz der Menschen und der Umwelt gemäß § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz dringend erforderlich.

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