Jeder Bürger und jede Bürgerin in Deutschland hat das Recht auf Information über Umweltbelange. Das deutsche Umweltinformationsgesetz (UIG) hat das Ziel, den freien Zugang zu Umweltinformationen zu schaffen und Umweltinformationen zu verbreiten.

Unter den Begriff der Umweltinformationen fallen auch Emissionen, die sich auf die Umwelt auswirken. Emissionen sind Verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen, die in die Umwelt abgegeben werden. Neben der Art der Emissionen, stellen auch die Menge, die Zusammensetzung und die Wirkung Umweltinformationen dar. Der Begriff der Emissionen umfasst nicht nur die tatsächlichen Auswirkungen der Emissionen, sondern auch ihre potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt.

In Nordrhein-Westfalen ist Ende März 2007 ein UIG erlassen worden.

Gesetzestext als pdf
Gebührenordnung als pdf (Tarifstelle 15c)

Mehr Informationen beim Landesbüro der Naturschutzverbände NRW