Aktionsbündnis kritisiert Genehmigung für Produktionserweiterung und Nachtarbeit

Nach Erteilung der Genehmigung zur Produktionssteigerung bei der Eisengießerei Meier und mit der damit einhergehenden Einführung der Nachtarbeit zeigt sich das Aktionsbündnis „Lebenswertes Rahden“ unzufrieden mit dem Ergebnis der Bezirksregierung in Detmold. „Auf dem Papier klingen die Grenzwerte erstmal vernünftig. Wir sehen hier einen klaren Erfolg unserer Interventionen, aber die große Frage wird sein, werden die Werte auch eingehalten?“, zeigt sich die Vorsitzende des Aktionsbündnis Marion Spreen skeptisch.

Den Ausstoß von beispielsweise krebserregenden Stoffen, Dioxinen und Furanen soll nicht ein unabhängiges Institut messen, sondern die Eisengießerei selber in Auftrag geben. „Mit der Durchführung der Emissionsmessungen ist ein nach § 29b BImSchG zugelassenes Messinstitut zu beauftragen“, heißt es in dem Genehmigungsbescheid.  Zudem hat die Bezirksregierung recht großzügig dem Anlagenbetreiber die Auflage erteilt: „Die Emissionsmessungen sind jeweils nach Ablauf von 3 Jahren zu wiederholen“. Die Tinte unter dem Bescheid war noch nicht mal trocken, da reagierte die Bezirksregierung Anfang August 2022 auf die Beschwerde von Anwohnern über heftige chemisch riechende und nebelige „Geruchsschwaden“ aus Windrichtung des Industriebetriebs lapidar mit der Aussage, dass Gerüche nicht mittels technischer Messgeräte ermittelt werden können. Grundsätzlich seien Gerüche an 10 % der Jahresstunden (das heißt an 876 Stunden pro Jahr) in Wohngebieten oder Gebieten, die die Schutzbedürftigkeit eines Wohngebietes aufweisen, rechtlich zulässig, wurde den Anwohnern mitgeteilt. Ein Hinweis, der im Genehmigungsbescheid nicht erschienen ist. Darin wird lediglich festgehalten: Generell werde auch für den erweiterten Betrieb der Fa. Meier eine Einhaltung der Beurteilungsmaßstäbe der Geruchsimmissions-Richtlinie prognostiziert.

„Die Bezirksregierung vertraut in dem Genehmigungsbescheid Gutachtern, die im Auftrag des Betreibers die Belastung theoretisch errechneten“, resümiert Spreen. Eigene Untersuchungen wurden demnach nicht angestellt. „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen der Schwerindustrie in der Innenstadt von Rahden aus Sicht der Bezirksregierung nicht die größte Rolle spielt“, meint Spreen. So ordnete die Behörde einen „sofortigen Vollzug“ an. Als Begründung wurden „wichtige Umsatzerlöse“ des Unternehmens aufgeführt. Zudem habe das Unternehmen in der „zweiten Novemberhälfte beziehungsweise im Dezember 2022 Bestellungen zu erfüllen“.  Doch die Behörde geht noch weiter: „Auch im vorliegenden Fall ist deshalb die sofortige Vollziehung schon antragsgemäß anzuordnen, […], allein weil eventuelle Drittklagen aus dem Bereich der Einwender oder weiterer Nachbarn voraussichtlich erfolglos bleiben werden“, verkündete Detmold in dem Bescheid. „Wir wundern uns schon sehr, dass eine eigentlich unabhängige Überwachungsbehörde derart in das eigene Verfahren eingreift um zur Sicherung des Gewinns eines privaten Unternehmens in richterliche Entscheidungen nahezu prophetisch verkünden kann“, kritisiert Spreen. Das Aktionsbündnis prüft aktuell, ob eine Klage gegen den Bescheid möglich ist. „Anlasspunkte, wie die ausgelassene Umweltverträglichkeitsprüfung oder die fehlerhafte Angabe zum Wasserschutzgebiet gibt es zur Genüge“, sagt Spreen.

Unabhängig von einer Klage wird das Aktionsbündnis weiter auf die Einhaltung der Grenzwerte drängen. „Wir werden jetzt von einem Umweltverband mit geeichten Messgeräten ausgestattet“, kündigte die Co-Vorsitzende Daniela Ortgies an. Zudem stehen beim Aktionsbündnis weitere Beratungen in Berlin und der Landeshauptstadt Düsseldorf an.


Genehmigungsbescheid der Heinrich Meier Eisengießerei GmbH & Co. KG zur
Erweiterung der Verarbeitungskapazität an Flüssigmetall auf 100.000 t/a

  • – Bekanntmachung – 127 KB Pf.
  • – Genehmigungsbescheid – 1,40 MB pdf

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