{"id":179,"date":"2021-03-30T08:12:00","date_gmt":"2021-03-30T08:12:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.aktionsbuendnis-rahden.de\/?p=179"},"modified":"2021-03-30T08:12:00","modified_gmt":"2021-03-30T08:12:00","slug":"umweltpruefung-siedlungs-statt-industriegebiet-ueberdimensionierter-flaechenfrass-aktionsbuendnis-lebenswertes-rahden-e-v-nimmt-stellung-zum-entwurf-des-regionalplanentwurfes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.aktionsbuendnis-rahden.de\/index.php\/2021\/03\/30\/umweltpruefung-siedlungs-statt-industriegebiet-ueberdimensionierter-flaechenfrass-aktionsbuendnis-lebenswertes-rahden-e-v-nimmt-stellung-zum-entwurf-des-regionalplanentwurfes\/","title":{"rendered":"Umweltpr\u00fcfung, Siedlungs- statt Industriegebiet, \u00fcberdimensionierter Fl\u00e4chenfra\u00df: Aktionsb\u00fcndnis \u201eLebenswertes Rahden e.V.\u201c nimmt Stellung zum Entwurf des Regionalplanentwurfes"},"content":{"rendered":"<p>Am 31. M\u00e4rz 2021 endet die Frist f\u00fcr Einwendungen zum Entwurf f\u00fcr einen neuen Regionalplan OWL. Wo sollen Industrieansiedlungen erlaubt werden oder Wohn- und Stra\u00dfenbebauung m\u00f6glich sein? Der aktuell diskutierte Regionalplan OWL soll dies f\u00fcr die n\u00e4chsten 15 Jahre vorgeben. \u201eAls Aktionsb\u00fcndnis lebenswertes Rahden e.V. setzen wir uns f\u00fcr den Schutz der Gesundheit und der Umwelt sowie die Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t der Menschen in Rahden und Umgebung ein. Daher haben wir eine Stellungnahme eingereicht. Der Plan wird die Grundlage f\u00fcr konkrete Entscheidungen in den Kommunen, daher gilt es sich jetzt zu positionieren\u201c, erl\u00e4utert die Vorsitzende Marion Spreen.<\/p>\n<p>Das Aktionsb\u00fcndnis fordert u.a. f\u00fcr alle Wohnh\u00e4user im\u00a0 Areal \u201eAn der Bahn\u201c in Rahden eine Klassifizierung als\u00a0 \u201eAllgemeines Siedlungsgebiet\u201c (ASB) statt eines \u201eGewerbe- und Industriegebietes (GIB). Auch solle es eine Umbenennung der Frei- und Agrarfl\u00e4che im Siedlungsgebiet Stellerloh in ein \u201eAllgemeines Siedlungsgebiet\u201c im zuk\u00fcnftigen Regionalplan geben.<\/p>\n<p>Weiter fordert das Aktionsb\u00fcndnis eine grunds\u00e4tzliche Umweltpr\u00fcfung: \u201eAufgrund der Erweiterung von emittierenden Betrieben in Rahden ist eine Umweltpr\u00fcfung zum Schutz der Menschen und der Umwelt dringend erforderlich, wie es das Raumordnungsgesetz ausdr\u00fccklich vorsieht\u201c, mahnt Spreen.<\/p>\n<p>Kritisch wird auch der zunehmende \u201eFl\u00e4chenfra\u00df\u201c gesehen: \u201eDie geplanten Erweiterungen von Siedlungs-bzw. Gewerbegebieten von insgesamt 130,6 ha f\u00fcr eine kleine Stadt wie Rahden sehen wir kritisch und als \u00fcberdimensioniert an\u201c, sagt Marion Spreen: \u201eDie Frage ist doch, in welcher Stadt wollen wir in den kommenden Jahren leben. Jetzt werden die daf\u00fcr entscheidenden Stellschrauben festgelegt\u201c.<!--more--><\/p>\n<p>\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026<\/p>\n<ol>\n<li><strong>GIB \u201eAn der Bahn\u201c <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Gebiet s\u00fcdlich der Firma Meierguss und n\u00f6rdlich der Langen Reihe ist im Fl\u00e4chennutzungsplan der Stadt Rahden als Wohngebiet ausgewiesen. Im neuen Regionalplan-Entwurf wird dieses Wohngebiet als Gewerbe-und Industriegebiet (GIB) gekennzeichnet. Die dortigen Wohnh\u00e4user und die gesamte Stra\u00dfe (Lange Reihe) geh\u00f6ren zu einem \u00fcber 50 Jahre alten Siedlungsgebiet. Die Bewohner dieser H\u00e4user bed\u00fcrfen eines besonderen Schutzes, da sie direkt an die Firma Heinrich Meier Eisengie\u00dferei GmbH&amp;Co.KG grenzen. Die Firma Heinrich Meier Eisengie\u00dferei GmbH&amp;Co.KG \u2013 ein stark emittierender Betrieb mitten in Wohngebieten &#8211; hat im Jahr 2020 angek\u00fcndigt, eine Erweiterung der Produktionskapazit\u00e4t und eine 3. Schicht zu beantragen. Bei einer Produktionserweiterung w\u00fcrde auch in der Nachtzeit der Ofen betrieben und es g\u00e4be h\u00f6here L\u00e4rm- und Vibrationswerte. Die Bewohner w\u00e4ren somit direkt vom L\u00e4rm, Schmutz und den Vibrationen betroffen. Wenn dieses Wohngebiet als GIB-Gebiet ausgewiesen wird, w\u00e4re eine sp\u00e4tere Umwandlung in Gewerbegebiet eher m\u00f6glich, als wenn es ein ASB w\u00e4re, aus dem so schnell kein emittierendes Gewerbe entwickelt werden kann.<\/p>\n<p><u>Unsere Forderung<\/u>: Umbenennung des genannten GIB Gebiets in \u201eAllgemeines Siedlungsgebiet\u201c (ASB)<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Umbenennung des Freiraum- und Agrarbereichs Stellerloh in ASB<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Gebiet Stellerloh ist im Regionalplan-Entwurf als Frei- und Agrarfl\u00e4che dargestellt. Die H\u00e4user mit den Hausnummern Stellerloh 3-Stellerloh 101 und das \u00f6stlich angrenzende Wohngebiet (bis zur Stra\u00dfe M\u00fchlenweg) sind stark besiedelt. Im n\u00e4heren Umkreis befindet sich kein Gewerbegebiet und auch kein landwirtschaftlicher aktiver Betrieb. Daher ist unklar, warum dieses Siedlungsgebiet im zuk\u00fcnftigen Regionalplan weiterhin als Frei- und Agrarfl\u00e4che dargestellt wird. Es handelt sich um ein zusammenh\u00e4ngendes Siedlungsgebiet mit Ein- und Mehrfamilienh\u00e4usern. Im Regionalplan-Entwurf OWL ist zu den Allgemeinen Siedlungsbereichen zu lesen, dass \u201ef\u00fcr die Siedlungsfunktionen Wohnen und Daseinsvorsorge im Wesentlichen die ASB als Vorranggebiete festgelegt wird, soweit die Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfe f\u00fcr entsprechende raumbedeutsame Planungen und Ma\u00dfnahmen im Regelfall <strong>10 ha <\/strong>\u00fcberschreitet.<\/p>\n<p><u>Unsere Forderung<\/u>: Umbenennung der Frei- und Agrarfl\u00e4che (Siedlungsgebiet: Stellerloh) in Allgemeines Siedlungsgebiet (ABS) im zuk\u00fcnftigen Regionalplan.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Fl\u00e4chenverbrauch in Rahden durch ASB und GIB<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die geplanten Erweiterungen von Siedlungs-bzw. Gewerbegebieten von insgesamt 130,6 ha f\u00fcr eine kleine Stadt wie Rahden sehen wir kritisch und als \u00fcberdimensioniert an. Der im Textteil ermittelte Bedarf f\u00fcr den ASB (allgemeiner Siedlungsbereich) als Wohnbaufl\u00e4chen von 12ha und f\u00fcr Wirtschaftsfl\u00e4chen von ca. 24ha wird hier um mehr als das Dreifache \u00fcbertroffen. Ein weiteres neues Gewerbegebiet an der Osnabr\u00fccker Stra\u00dfe lehnen wir grunds\u00e4tzlich ab. Ein zus\u00e4tzliches Gewerbegebiet an dieser Stelle w\u00fcrde neben den enormen Kosten f\u00fcr eine komplette neue Infrastruktur, eine weitere Zerst\u00fcckelung der Landschaft und eine weitere Belastung der umliegenden Bebauung bedeuten. Es fehlt in diesem Zusammenhang eine Analyse der tats\u00e4chlichen Bedarfe auch unter den Gesichtspunkt der durch die Corona-Pandemie ge\u00e4nderten Arbeitsbedingungen durch Home-Office usw., die keine neuen Gewerbegebiete erforderlich machen, sondern vor allem Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Erholung und somit der Lebensqualit\u00e4t der B\u00fcrger*innen absoluten Vorrang einr\u00e4umen sollten.<\/p>\n<p><u>Unsere Forderung<\/u>: Pr\u00fcfung des tats\u00e4chlichen Bedarfs und der tats\u00e4chlichen Bed\u00fcrfnisse der erwerbst\u00e4tigen Bev\u00f6lkerung, die entsprechend der zu erwartenden Bev\u00f6lkerungsentwicklung auch in Rahden wohl eher abnehmen als zunehmen wird.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Umweltpr\u00fcfung <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Da im Regionalplan-Entwurf neue Gewerbe- und Industriegebiete mit z.T. emittierenden Betrieben ausgewiesen werden und Produktionserweiterungen der emittierenden Betriebe geplant sind, ist eine Umweltpr\u00fcfung lt. \u00a7 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz erforderlich. Eine Umweltpr\u00fcfung ist laut Kenntnisstand des Aktionsb\u00fcndnisses lebenswertes Rahden, in den letzten Jahrzehnten nicht durchgef\u00fchrt worden. Paragraph 8 des Raumordnungsgesetzes besagt u.a.: \u201e(\u2026) Bei der Aufstellung von Raumordnungspl\u00e4nen ist von der f\u00fcr den Raumordnungsplan zust\u00e4ndigen Stelle eine Umweltpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen &#8211; einschlie\u00dflich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt &#8211; Fl\u00e4che, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturg\u00fcter und sonstige Sachg\u00fcter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzg\u00fctern zu ermitteln und in einem Umweltbericht fr\u00fchzeitig zu beschreiben und zu bewerten.<\/p>\n<p><u>Unsere Forderung:<\/u> Aufgrund der Erweiterung von emittierenden Betrieben in Rahden ist eine Umweltpr\u00fcfung zum Schutz der Menschen und der Umwelt gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz dringend erforderlich.<\/p>\n<p>\u2026\u2026\u2026\u2026\u2026..<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.aktionsbuendnis-rahden.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/Stellungnahme_Regionalplan_AB-lR.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download Stellungnahme<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 31. 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